Mit der Kündigungsschutzklage lassen Sie gerichtlich feststellen, dass Ihre Kündigung unwirksam ist. In der Praxis ist sie zugleich der wichtigste Hebel, um eine faire Abfindung zu erreichen.
Was bringt die Kündigungsschutzklage?
Ziel der Klage ist die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst wurde. Das Verfahren endet in der Praxis meist auf eine von zwei Arten:
- Weiterbeschäftigung: Die Kündigung ist unwirksam, Sie kehren an Ihren Arbeitsplatz zurück und erhalten den Lohn für die Zwischenzeit nach.
- Abfindungsvergleich: Beide Seiten einigen sich darauf, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung zu beenden – der häufigste Ausgang.
Der Ablauf Schritt für Schritt
- Klageeinreichung beim Arbeitsgericht innerhalb der Drei-Wochen-Frist.
- Gütetermin: Bereits wenige Wochen später versucht das Gericht eine gütliche Einigung. Oft wird hier schon über eine Abfindung verhandelt.
- Kammertermin: Kommt keine Einigung zustande, folgt die streitige Verhandlung mit Beweisaufnahme und Urteil.
Was kostet die Kündigungsschutzklage?
Eine Besonderheit des Arbeitsrechts: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, wer gewinnt (§ 12a ArbGG). Es besteht also kein Kostenrisiko in Bezug auf die gegnerischen Anwaltskosten.
- Mit Rechtsschutzversicherung (Arbeitsrechtsschutz) sind Ihre Kosten in der Regel gedeckt – die Deckungsanfrage übernehme ich für Sie.
- Ohne Rechtsschutz richten sich meine Gebühren nach dem RVG; den Rahmen bespreche ich vorab transparent.
Häufige Fragen
Bekomme ich durch die Klage garantiert eine Abfindung?
Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht automatisch. In der Praxis endet ein Großteil der Verfahren jedoch mit einem Abfindungsvergleich, weil auch der Arbeitgeber das Prozessrisiko und die Weiterbeschäftigung vermeiden möchte.
Wie lange dauert ein Kündigungsschutzverfahren?
Der Gütetermin findet meist innerhalb weniger Wochen statt; viele Verfahren sind damit bereits erledigt. Kommt es zum Kammertermin, kann sich das Verfahren über mehrere Monate ziehen.
Muss ich persönlich vor Gericht erscheinen?
Zum Gütetermin wird häufig persönliches Erscheinen angeordnet. Ich bereite Sie darauf vor und begleite Sie – Sie müssen nicht allein auftreten.