Ratgeber Arbeitsrecht · Frankfurt

Arbeitsrecht in Frankfurt am Main

Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag: Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main. Kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls.

Sie haben eine Kündigung erhalten, sollen einen Aufhebungsvertrag unterschreiben oder verhandeln über eine Abfindung? Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main vertrete ich Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber – klar, engagiert und mit einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihres Falls.

Wichtig: Nur 3 Wochen Zeit! Gegen eine Kündigung müssen Sie innerhalb von drei Wochen ab Zugang Kündigungsschutzklage erheben (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam – unabhängig davon, ob sie berechtigt war. Warten Sie deshalb nicht ab.

Ihre Themen im Arbeitsrecht

In den folgenden Ratgebern erkläre ich verständlich, worauf es ankommt – und was Sie konkret tun sollten.

Kündigung & Kündigungsschutz

Abfindung & Vertragsende

Weitere Themen

Wen ich vertrete

Ich berate und vertrete Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Betriebsräte:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – bei Kündigung, Abfindungsverhandlung, Aufhebungsvertrag, Abmahnung, Zeugnis, ausstehendem Lohn oder Überstunden.
  • Betriebsräte – bei Fragen der Mitbestimmung, dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen, in Anhörungs- und Beteiligungsverfahren sowie bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber dem Arbeitgeber.

Individual- und kollektives Arbeitsrecht

Meine Tätigkeit umfasst das gesamte Individualarbeitsrecht – also das Verhältnis zwischen einzelnem Beschäftigten und Arbeitgeber – ebenso wie das kollektive Arbeitsrecht mit Betriebsverfassungs-, Tarif- und Mitbestimmungsfragen.

Häufige Fragen zum Arbeitsrecht

Was kostet mich die anwaltliche Vertretung im Arbeitsrecht?

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz haben, ist die Vertretung für Sie in der Regel kostenfrei – wir übernehmen die Deckungsanfrage. Ohne Rechtsschutz richten sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); den zu erwartenden Rahmen bespreche ich vorab transparent mit Ihnen. Die Ersteinschätzung ist kostenlos.

Muss ich bei einer Kündigung sofort etwas unternehmen?

Ja. Für eine Kündigungsschutzklage haben Sie nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit. Lassen Sie die Kündigung deshalb möglichst umgehend prüfen.

Trägt der Verlierer vor dem Arbeitsgericht die Anwaltskosten der Gegenseite?

Nein. In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig vom Ausgang (§ 12a ArbGG). Das ist eine Besonderheit des Arbeitsrechts.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer konkreten Situation vereinbaren Sie bitte eine – kostenlose – Ersteinschätzung.

Kündigung erhalten? Handeln Sie schnell.

Für die Kündigungsschutzklage gilt eine Frist von nur drei Wochen. Lassen Sie Ihren Fall jetzt kostenlos einschätzen.

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