Abfindungsrechner
Berechnen Sie in 30 Sekunden, mit welcher Abfindung Sie nach einer Kündigung rechnen können – und was sich mit der richtigen Strategie herausholen lässt.
Unverbindlicher Orientierungswert nach der Faustformel „halbes Brutto-Monatsgehalt × Beschäftigungsjahre". Die tatsächlich erreichbare Höhe hängt vor allem von den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage ab – oft ist mehr möglich.
Die Faustformel – und warum sie nur der Anfang ist
Gerichte und Anwälte nutzen als Ausgangspunkt eine einfache Regel. Ihr tatsächliches Ergebnis bestimmt aber die Verhandlung.
0,5 × Brutto-Monatsgehalt × Beschäftigungsjahre – der übliche Ausgangswert.
Je angreifbarer die Kündigung, desto höher der Faktor – teils bis 1,0 und mehr.
Interesse des Arbeitgebers an schneller Lösung, Betriebszugehörigkeit und Position.
Mit der drohenden Kündigungsschutzklage als Hebel wird das Optimum ausgeschöpft.
Häufige Fragen
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Einen automatischen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. In der Praxis wird eine Abfindung aber sehr häufig im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens ausgehandelt – der Rechner liefert dafür den Orientierungswert.
Wie realistisch ist der berechnete Wert?
Er ist ein Ausgangspunkt nach der gängigen Faustformel. Nach oben und unten sind Abweichungen möglich. Eine belastbare Einschätzung für Ihren Fall gebe ich Ihnen in der kostenlosen Ersteinschätzung.
Muss ich die Abfindung versteuern?
Ja, sie ist steuerpflichtig, wird aber als außerordentliche Einkünfte ermäßigt besteuert (Fünftelregelung, § 34 EStG), die Sie über die Einkommensteuererklärung geltend machen.
Holen Sie mehr aus Ihrer Abfindung heraus
Der Rechner zeigt den Ausgangswert – was in Ihrem Fall wirklich erreichbar ist, klären wir persönlich. Kostenlos und unverbindlich.